Regionalstelle
Graz-Umgebung
Bezeichnung
Photovoltaik-Förderung für Unternehmen (Stand 2024)
Beschreibung
Die Förderung kann von natürlichen und juristischen Personen (Betriebe, Vereine, etc.) beantragt werden. Für eine Antragstellung gelten folgende Förderpauschalen:
Euro 250,00 pro kWp (0 bis max. 10 kWp)
Euro 200,00 pro kWp (mehr als 10 bis max. 20 kWp)
Euro 150,00 pro kWp (mehr als 20 bis max. 50 kWp)
Kategorie
Fördermanagement
SDGs
SDG 7 Bezahlbare und saubere Energie
Erläuterung
Die Förderung kann von natürlichen und juristischen Personen (Betriebe, Vereine, etc.) beantragt werden. Für eine Antragstellung gelten folgende Förderpauschalen:
Euro 250,00 pro kWp (0 bis max. 10 kWp)
Euro 200,00 pro kWp (mehr als 10 bis max. 20 kWp)
Euro 150,00 pro kWp (mehr als 20 bis max. 50 kWp)